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Berufsausbildung
Die Berufsausbildung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Dualen System
1. Betrieb:
- mit überbetrieblicher Ausbildung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
2. Berufsschule:
- in Lernkooperation mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Voraussetzung: Hauptschulabschuß
Dauer der Ausbildung: in der Regel 3 Jahre
Zuständige Stelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung Landwirtschaft
(Regelungen für Behinderte sind vorhanden)
Anforderungen an Jugendliche für den Eintritt in eine Berufsausbildung im Bereich Agrarwirtschaft
- Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder Realschule
- Freude am Umgang mit Pflanzen und/oder Tieren
- Gute Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und Umwelt
- Freude am Umgang mit Menschen
- Manuelles Geschick
- Technisches Verständnis
- Sensibilität für Umwelt-, Ernährungs- und Qualitätsfragen
- Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
- Teamfähigkeit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
- Kreativität
- Gute körperliche Konstitution
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