Berufsausbildung

Die Berufsausbildung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Dualen System

1. Betrieb:

- mit überbetrieblicher Ausbildung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung

2. Berufsschule:

- in Lernkooperation mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten

Voraussetzung: Hauptschulabschuß

Dauer der Ausbildung: in der Regel 3 Jahre

Zuständige Stelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung Landwirtschaft

(Regelungen für Behinderte sind vorhanden)

Anforderungen an Jugendliche für den Eintritt in eine Berufsausbildung im Bereich Agrarwirtschaft

- Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder Realschule
- Freude am Umgang mit Pflanzen und/oder Tieren
- Gute Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und Umwelt
- Freude am Umgang mit Menschen
- Manuelles Geschick
- Technisches Verständnis
- Sensibilität für Umwelt-, Ernährungs- und Qualitätsfragen
- Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
- Teamfähigkeit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
- Kreativität
- Gute körperliche Konstitution